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Schuldfähigkeit

Schuldfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt sie, kann dem Täter die rechtswidrige Tat strafrechtlich nicht als Schuld vorgeworfen werden.

Gesetzliche Grundlagen

Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB schuldunfähig. Bei seelischen Störungen kann die Schuldfähigkeit nach § 20 StGB ausgeschlossen oder nach § 21 StGB erheblich vermindert sein.

Prüfung

Entscheidend sind der Zustand des Täters zur Tatzeit und dessen Auswirkungen auf Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. Bei Zweifeln kann ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen werden; die rechtliche Entscheidung trifft das Gericht.

Beispiel

Wer infolge einer schweren krankhaften seelischen Störung das Unrecht seiner Tat nicht erkennen kann, handelt möglicherweise ohne Schuld. Die Tat kann gleichwohl rechtswidrig bleiben.

Häufige Fragen

Ist Alkoholisierung stets ein Fall der Schuldunfähigkeit?

Nein. Maßgeblich sind die konkreten Auswirkungen auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; feste Grenzwerte allein entscheiden nicht jeden Fall.

Welche Folge hat verminderte Schuldfähigkeit?

Die Strafe kann gemildert werden. Ein zwingender Ausschluss der Strafe folgt daraus nicht.

Verwandte Begriffe

Schuld, Rechtswidrigkeit, Vorsatz, Entschuldigender Notstand. Weitere Erläuterungen bietet strafrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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