Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen
Eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ist eine außergerichtliche Einrichtung, die Streitigkeiten zwischen Patienten, Ärzten und Haftpflichtversicherern wegen vermuteter Behandlungsfehler untersucht und zu einer einvernehmlichen Klärung beitragen soll. Sie kann medizinische Gutachten einholen und die haftungsrechtliche Bewertung unterstützen. Das Verfahren ist häufig kostenfrei und weniger förmlich als ein Gerichtsprozess. Seine Ergebnisse sind grundsätzlich nicht verbindlich; der Rechtsweg bleibt den Beteiligten offen. Sie bietet damit eine zusätzliche Möglichkeit neben Gutachterkommission und Klage.
Rechtliche Bedeutung
Schlichtungsstellen ergänzen Gutachterkommissionen und Gerichte. Ihre genaue Organisation unterscheidet sich regional und richtet sich nach den Verfahrensordnungen der Träger.
Voraussetzungen und Folgen
Das Verfahren setzt in der Regel einen Antrag und die Zustimmung der betroffenen Beteiligten voraus. Zuständigkeit, Ausschlussgründe und Wirkungen auf die Verjährung sind anhand der jeweiligen Verfahrensordnung zu prüfen.
Beispiel
Nach einer umstrittenen Behandlung verständigen sich Patient, Arzt und Versicherer auf ein Schlichtungsverfahren. Ein Sachverständiger bewertet die medizinischen Abläufe.
Häufige Fragen
Muss der Patient das Ergebnis akzeptieren?
Nein. Das Ergebnis ist regelmäßig unverbindlich und schließt eine Klage nicht aus.
Braucht der Patient einen Anwalt?
Eine Vertretung ist meist nicht vorgeschrieben, kann bei komplexen Haftungsfragen aber sinnvoll sein.
Verwandte Begriffe
Gutachterkommission, Arzthaftung, Schlichtung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.