Gefahrerhöhung im Versicherungsrecht

Gefahrerhöhung im Versicherungsrecht bezeichnet eine nach Vertragsschluss eintretende oder vom Versicherungsnehmer vorgenommene wesentliche Steigerung der Wahrscheinlichkeit oder des Umfangs eines versicherten Schadens. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Voraussetzungen und Folgen

Der Versicherungsnehmer darf eine erhebliche Gefahrerhöhung grundsätzlich nicht ohne Zustimmung vornehmen und muss nachträgliche Erhöhungen anzeigen

Beispiel

Ein versichertes Gebäude wird dauerhaft für einen besonders brandgefährlichen Betrieb genutzt

Häufige Fragen

Welche Regelungen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?

Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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