Maklerhaftung im Versicherungsrecht

Maklerhaftung im Versicherungsrecht bezeichnet die Verantwortung eines Versicherungsmaklers für schuldhafte Verletzungen seiner Beratungs-, Auswahl-, Dokumentations- oder Betreuungspflichten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Anspruch setzt Pflichtverletzung, Schaden, Ursächlichkeit und Verschulden voraus; maßgeblich sind Kundenauftrag und konkrete Risikosituation

Beispiel

Ein Makler empfiehlt trotz erkennbaren Bedarfs keinen ausreichenden Haftpflichtschutz und eine Deckungslücke verwirklicht sich

Häufige Fragen

Welche Regelungen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?

Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Lebensversicherung

    Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherer bei Tod der versicherten Person oder bei Erreichen eines vereinbarten Zeitpunkts die festgelegte Leistung erbringt. Je nach Vertragsform dient sie der Hinterbliebenenversorgung, Altersvorsorge oder reinen Risikoabsicherung. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter können verschiedene Personen sein. Maßgeblich sind Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Bedeutung Zu…

  • Leistungsausschluss im Versicherungsrecht

    Leistungsausschluss im Versicherungsrecht bezeichnet eine vertragliche oder gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Gefahren, Ursachen, Schäden oder Verhaltensweisen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue…

  • Deckungszusage

    Deckungszusage bezeichnet die Erklärung eines Versicherers, für einen bestimmten Versicherungsfall Versicherungsschutz zu gewähren oder Kosten zu übernehmen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets…

  • Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die der Haushaltsführung, Nutzung oder dem Verbrauch dienen. Entschädigt wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und Bedingungen. Elementar- oder Fahrraddiebstahlschutz kann gesondert vereinbart werden. Rechtliche Bedeutung Anders als die Gebäudeversicherung…

  • Kündigung des Versicherungsvertrags

    Kündigung des Versicherungsvertrags bezeichnet die einseitige Erklärung, durch die ein Versicherungsvertrag für die Zukunft beendet wird. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach…

  • Versicherungsmakler

    Versicherungsmakler bezeichnet einen rechtlich selbstständigen Vermittler, der grundsätzlich im Interesse des Kunden geeigneten Versicherungsschutz beschaffen und betreuen soll. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich…