Immunität

Immunität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor Strafverfolgungsmaßnahmen während seiner Mandatszeit ohne Genehmigung des Bundestages. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG schützt die Funktionsfähigkeit des Parlaments, nicht den Abgeordneten persönlich; der Bundestag kann den Schutz aufheben

Beispiel

Vor einer strafprozessualen Maßnahme gegen einen Abgeordneten wird die erforderliche Genehmigung eingeholt

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff rechtlich verankert?

Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.

Kann die Regel politisch frei verändert werden?

Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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