Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Ausfertigung von Bundesgesetzen, die Ernennung und Entlassung bestimmter Amtsträger sowie Vorschlags- und Reservebefugnisse bei der Regierungsbildung. Die meisten seiner Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung.

Wahl und Amtszeit

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Aufgaben

Der Bundespräsident fertigt Gesetze aus, ernennt den Bundeskanzler und die Bundesminister und vertritt den Bund völkerrechtlich. Seine Befugnisse sind überwiegend formal und integrativ, können in besonderen Lagen aber politisches Gewicht gewinnen. Näheres bietet das-grundgesetz.de.

Beispiel

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens prüft der Bundespräsident das Gesetz und fertigt es bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aus.

Häufige Fragen

Gehört der Bundespräsident zur Bundesregierung?

Nein. Er ist ein eigenständiges Verfassungsorgan.

Wird er direkt vom Volk gewählt?

Nein. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung.

Verwandte Begriffe

Bundeskanzler, Bundesregierung, Bundestag, Gesetzgebung

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