Vertikale Gewaltenteilung

Vertikale Gewaltenteilung bezeichnet die Verteilung staatlicher Macht auf unterschiedliche staatliche Ebenen, insbesondere Bund und Länder. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Der Föderalismus begrenzt Macht durch eigene Zuständigkeiten, Mitwirkungsrechte und gegenseitige Kontrolle

Beispiel

Bund und Länder verfügen in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen über eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.

Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?

Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Bundeswehreinsatz im Innern

    Bundeswehreinsatz im Innern bezeichnet die Verwendung der Streitkräfte innerhalb Deutschlands außerhalb der Verteidigung. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit…

  • Gesetzeskraft verfassungsgerichtlicher Entscheidungen

    Gesetzeskraft verfassungsgerichtlicher Entscheidungen bezeichnet die Wirkung bestimmter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wie ein Gesetz über den konkreten Streitfall hinaus. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und…

  • |

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Spezifisches Verfassungsrecht bezeichnet den verfassungsrechtlichen Maßstab, nach dem das Bundesverfassungsgericht fachgerichtliche Entscheidungen prüft. Nicht jeder Fehler bei der Anwendung einfachen Rechts ist zugleich ein Verfassungsverstoß. Bedeutung Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte. Das Bundesverfassungsgericht ist keine „Superrevisionsinstanz“. Es greift im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde erst ein, wenn eine Entscheidung gerade…

  • Freiheitsentziehung

    Freiheitsentziehung bezeichnet eine besonders intensive Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Festhalten in einem eng begrenzten Raum. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • |

    Religionsverfassungsrecht

    Religionsverfassungsrecht umfasst die verfassungsrechtlichen Regeln über Freiheit, Gleichheit und Organisation von Religion und Weltanschauung im Verhältnis zum Staat. Es schützt individuelle und kollektive Religionsfreiheit, gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und verpflichtet den Staat zu Neutralität und Parität. Grundlage sind insbesondere Artikel 4 und 140 Grundgesetz sowie die einbezogenen Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung. Der Begriff erfasst…

  • Stimmen im Bundesrat

    Stimmen im Bundesrat bezeichnet die den Ländern nach ihrer Einwohnerzahl gestaffelt zustehenden Stimmen im Bundesrat. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…