Legislaturperiode

Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist und seine verfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnimmt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Die Wahlperiode des Bundestages beträgt nach Art. 39 GG grundsätzlich vier Jahre und endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages

Beispiel

Nach einer Bundestagswahl tritt das neu gewählte Parlament zusammen und die vorige Wahlperiode endet

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.

Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?

Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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