Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe bezeichnet die Mitwirkung der Jugendhilfe in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Sie erforscht deren persönliche, familiäre und soziale Verhältnisse, berät den jungen Beschuldigten und unterstützt das Gericht bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsfolge. Dabei bringt sie pädagogische und sozialfachliche Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Aufgaben und Beteiligung ergeben sich vor allem aus § 38 JGG und dem SGB VIII. Die Jugendgerichtshilfe ist frühzeitig einzubeziehen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Vor der Hauptverhandlung berichtet die Jugendgerichtshilfe über Schule, Familie und Hilfebedarf des Beschuldigten.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Jugendgerichtshilfe?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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