Erziehungsmaßregel

Erziehungsmaßregel ist eine vorrangig erzieherische Rechtsfolge des Jugendstrafrechts. Sie soll Entwicklungsdefizite bearbeiten und weiteren Straftaten vorbeugen, ohne den jungen Täter zu bestrafen. Das Jugendgericht kann insbesondere Weisungen erteilen oder Hilfe zur Erziehung anordnen. Maßgeblich sind Persönlichkeit, Lebensumstände und konkreter Unterstützungsbedarf des Jugendlichen. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Erziehungsmaßregeln richten sich nach §§ 9 bis 12 JGG. Sie dürfen nur angeordnet werden, soweit sie erforderlich und geeignet sind.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Ein Jugendlicher muss an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und regelmäßig die Schule besuchen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Erziehungsmaßregel?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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