Vorbehalt des Gesetzes
Der Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass staatliches Handeln in bestimmten Bereichen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Insbesondere belastende Eingriffe in Grundrechte dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen.
Funktion
Der Vorbehalt des Gesetzes sichert die demokratische Legitimation staatlicher Eingriffe und bindet die Verwaltung an Entscheidungen des Parlaments. Praktisch zeigt er sich im Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage.
Reichweite
Je wesentlicher eine staatliche Entscheidung für die Grundrechtsausübung ist, desto eher muss der Gesetzgeber die grundlegenden Fragen selbst regeln. Einzelheiten dürfen der Verwaltung überlassen bleiben.
Beispiel
Eine Behörde möchte einem Bürger eine belastende Pflicht auferlegen. Dafür benötigt sie grundsätzlich eine hinreichend bestimmte gesetzliche Befugnis.
Häufige Fragen
Ist der Vorbehalt des Gesetzes dasselbe wie der Vorrang des Gesetzes?
Nein. Der Vorbehalt verlangt eine gesetzliche Grundlage; der Vorrang des Gesetzes verbietet Handeln gegen geltendes Recht.
Wo ist der Grundsatz geregelt?
Er folgt insbesondere aus Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sowie den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten.
Verwandte Begriffe
Vorrang des Gesetzes, Ermächtigungsgrundlage, Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht. Mehr auf das-grundgesetz.de und verwaltungsrecht-faq.de.
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