Transitdurchfahrt

Transitdurchfahrt ist das Recht aller Schiffe und Luftfahrzeuge, Meerengen, die einen Teil der Hohen See oder einer ausschließlichen Wirtschaftszone mit einem anderen solchen Gebiet verbinden, zügig und unbehindert zu passieren. Anders als die friedliche Durchfahrt umfasst sie auch den Überflug und bei U-Booten die Fahrt in gewöhnlicher Betriebsweise. Das Recht darf grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Nutzer müssen ohne Verzögerung passieren und die einschlägigen Sicherheits- und Umweltregeln beachten.

Anwendungsbereich

Das Regime gilt für international genutzte Meerengen, sofern keine speziellere Vertragsordnung oder eine gleich geeignete Route durch Hohe See beziehungsweise Wirtschaftszone besteht.

Rechte und Pflichten

Anliegerstaaten dürfen Verkehrswege festlegen und zulässige Vorschriften erlassen, die Passage jedoch nicht behindern. Abzugrenzen sind friedliche Durchfahrt, Hohe See, ausschließliche Wirtschaftszone und Seevölkerrecht.

Beispiel

Ein U-Boot durchfährt eine internationale Meerenge zwischen zwei Wirtschaftszonen in seiner üblichen getauchten Betriebsweise. Das kann von der Transitdurchfahrt umfasst sein.

FAQ

Darf Transitdurchfahrt ausgesetzt werden?

Nein. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur friedlichen Durchfahrt.

Gilt sie auch für Flugzeuge?

Ja. Das Regime umfasst den kontinuierlichen und zügigen Überflug.

Darf der Anliegerstaat Sicherheit regeln?

Ja, soweit seine Regeln völkerrechtskonform sind und nicht diskriminieren. Grundlagen bietet das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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