Friedliche Durchfahrt
Friedliche Durchfahrt ist das seevölkerrechtliche Recht fremder Schiffe, das Küstenmeer eines Staates ohne vorherige Genehmigung zu durchfahren, solange die Passage zügig, ununterbrochen und für Frieden, Ordnung oder Sicherheit des Küstenstaats unschädlich ist. Anhalten und Ankern sind nur erlaubt, wenn sie zur gewöhnlichen Schifffahrt gehören, durch höhere Gewalt oder Not notwendig werden oder der Hilfeleistung dienen. Der Küstenstaat darf die Durchfahrt regeln, aber nicht willkürlich vereiteln.
Voraussetzungen
Die Fahrt kann der Querung des Küstenmeers oder dem Einlaufen in beziehungsweise Auslaufen aus inneren Gewässern dienen. Tätigkeiten wie Waffenübungen, Spionage oder erhebliche Umweltverschmutzung können den friedlichen Charakter ausschließen.
Befugnisse des Küstenstaats
Er darf nicht diskriminierende Regeln zur Sicherheit, zum Umweltschutz und zur Verkehrslenkung erlassen. Zusammenhänge bestehen zum Territorialgewässer, zur Transitdurchfahrt, zum Flaggenstaat und zum Seevölkerrecht.
Beispiel
Ein Frachter kreuzt auf direktem Kurs durch das Küstenmeer, ohne zu fischen oder Daten zu sammeln. Seine Passage ist grundsätzlich friedlich.
FAQ
Gilt das Recht auch für Kriegsschiffe?
Nach überwiegender seevölkerrechtlicher Auffassung ja; Einzelheiten sind politisch umstritten.
Darf der Küstenstaat Gebühren verlangen?
Nicht allein für die Durchfahrt, wohl aber für konkret erbrachte Dienstleistungen.
Kann die Durchfahrt ausgesetzt werden?
Vorübergehend ja, wenn dies aus Sicherheitsgründen unerlässlich und ordnungsgemäß bekannt gemacht ist. Zu Art. 25 GG siehe das-grundgesetz.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.