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Implied-Powers-Lehre

Implied-Powers-Lehre besagt, dass eine internationale Organisation neben ausdrücklich übertragenen Zuständigkeiten auch solche Befugnisse besitzt, die zur wirksamen Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben notwendig sind. Diese impliziten Befugnisse werden aus Funktion, Ziel und System des Gründungsvertrags abgeleitet. Sie dürfen dessen Kompetenzordnung nicht umgehen und keine beliebige Allzuständigkeit schaffen. Maßgeblich ist, ob die Befugnis funktional erforderlich oder nach Struktur und Praxis zwingend mit einer übertragenen Aufgabe verbunden ist.

Rechtliche Bedeutung

Die Lehre gewährleistet Funktionsfähigkeit internationaler Organisationen trotz unvermeidbarer Lücken ihrer Gründungsverträge. Maßgebliche Grundlagen erläutert der Internationale Gerichtshof. Passende Wörterbuchartikel sind Völkerrecht, Völkerrechtsquelle, völkerrechtlicher Vertrag und Staatensouveränität.

Abgrenzung

Implizite Befugnisse ergänzen übertragene Kompetenzen; sie ersetzen keine Vertragsänderung für sachlich neue Aufgabenbereiche.

Beispiel

Eine Organisation darf zum Schutz ihrer Bediensteten internationale Ansprüche geltend machen, obwohl der Gründungsvertrag dieses Instrument nicht ausdrücklich nennt.

FAQ

Woher stammen implizite Befugnisse?

Aus notwendiger Auslegung von Aufgaben, Zielen und Struktur des Gründungsvertrags.

Sind sie unbegrenzt?

Nein. Sie müssen funktional mit übertragenen Aufgaben verbunden und erforderlich sein.

Wer entscheidet bei Streit?

Je nach Organisation entscheiden interne Organe, Schiedsgerichte oder internationale Gerichte über die Kompetenzgrenzen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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