Hohe See

Die Hohe See umfasst die Meeresgebiete, die weder zur ausschließlichen Wirtschaftszone, zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates noch zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören. Sie steht grundsätzlich allen Staaten offen. Dort gelten insbesondere die Freiheit der Schifffahrt, des Überflugs, der Forschung und der Kabelverlegung. Kein Staat darf Teile der Hohen See seiner Hoheitsgewalt unterwerfen; begrenzte Eingriffe folgen aus dem Seevölkerrecht.

Freiheiten und Pflichten

Die Freiheiten der Hohen See sind mit Rücksicht auf andere Staaten und den Meeresumweltschutz auszuüben. Schiffe unterstehen grundsätzlich der ausschließlichen Hoheitsgewalt ihres Flaggenstaats.

Ausnahmen vom Flaggenstaatsprinzip

Völkerrechtlich anerkannte Eingriffsbefugnisse bestehen etwa bei Piraterie, Sklavenhandel oder unbefugtem Rundfunk. Zusammenhänge bestehen zum Seevölkerrecht, zur ausschließlichen Wirtschaftszone und zum Territorialgewässer.

Beispiel

Ein Handelsschiff fährt außerhalb aller Wirtschaftszonen. Ein fremder Staat darf es nicht allein deshalb anhalten, weil ihm die Ladung verdächtig erscheint; erforderlich ist ein besonderer Rechtsgrund.

FAQ

Ist die Hohe See rechtsfreier Raum?

Nein. Völkerrecht, Flaggenstaatsrecht und zahlreiche Spezialabkommen gelten weiterhin.

Wem gehört der Meeresboden?

Jenseits nationaler Hoheitsbereiche unterliegt er einem besonderen internationalen Regime.

Was bedeutet Freiheit der Schifffahrt?

Schiffe aller Staaten dürfen die Hohe See unter den völkerrechtlichen Bedingungen nutzen. Zu Art. 25 GG siehe das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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