Ausschließliche Wirtschaftszone

Die ausschließliche Wirtschaftszone ist ein bis zu 200 Seemeilen von den Basislinien reichender Meeresbereich, in dem der Küstenstaat besondere souveräne Rechte zur Erforschung, Nutzung, Erhaltung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen besitzt. Sie gehört nicht zum Staatsgebiet und ist nicht mit dem Küstenmeer gleichzusetzen. Andere Staaten behalten insbesondere die Freiheit der Schifffahrt, des Überflugs und der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen nach Maßgabe des Seevölkerrechts.

Rechte des Küstenstaats

Der Küstenstaat darf Fischerei und Energiegewinnung regeln, künstliche Inseln genehmigen und den Meeresumweltschutz überwachen. Seine Befugnisse sind funktional begrenzt; allgemeine Gebietshoheit besteht nicht.

Rechte anderer Staaten

Schiffe und Luftfahrzeuge anderer Staaten dürfen die Zone grundsätzlich passieren. Dabei müssen sie die Rechte und rechtmäßigen Vorschriften des Küstenstaats gebührend berücksichtigen. Verwandte Begriffe sind Seevölkerrecht, Festlandsockel, Territorialgewässer und Hohe See.

Beispiel

Ein ausländischer Frachter darf durch die Wirtschaftszone fahren. Will ein Unternehmen dort Windkraftanlagen errichten, benötigt es dagegen die Zustimmung des Küstenstaats.

FAQ

Wie breit darf die Zone sein?

Höchstens 200 Seemeilen ab den maßgeblichen Basislinien.

Darf der Küstenstaat alle fremden Schiffe kontrollieren?

Nein. Kontrollen benötigen eine besondere seevölkerrechtliche Grundlage.

Was geschieht bei überlappenden Zonen?

Benachbarte Staaten müssen eine völkerrechtsgemäße Abgrenzung vereinbaren. Grundlagen des Völkerrechts erläutert das-grundgesetz.de im Zusammenhang mit Art. 25 GG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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