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Kapitulation

Kapitulation ist die völkerrechtlich relevante Erklärung oder Vereinbarung, mit der Streitkräfte ihre Kampfhandlungen einstellen und sich dem Gegner ergeben. Sie kann einzelne Verbände, einen befestigten Ort oder die gesamten Streitkräfte betreffen. Die Bedingungen dürfen nicht gegen zwingendes humanitäres Völkerrecht verstoßen. Eine Kapitulation beendet nicht zwingend den Kriegszustand zwischen den Staaten; sie löst jedoch insbesondere Pflichten zur Entwaffnung, Gefangennahme und menschlichen Behandlung der sich ergebenden Personen aus.

Rechtliche Bedeutung

Die Kapitulation ist von einem Waffenstillstand zu unterscheiden. Sie beruht auf der Aufgabe militärischen Widerstands, während ein Waffenstillstand die Kampfhandlungen aufgrund einer Vereinbarung aussetzt.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Kapitulationsbedingungen sind von den Parteien gewissenhaft einzuhalten. Personen, die sich ergeben haben oder außer Gefecht sind, dürfen nicht angegriffen werden und sind nach den einschlägigen Schutzregeln zu behandeln.

Beispiel

Der Befehlshaber einer eingeschlossenen Garnison erklärt die bedingungslose Aufgabe. Die Soldaten legen ihre Waffen nieder und erhalten grundsätzlich Kriegsgefangenenstatus.

Häufige Fragen

Muss eine Kapitulation bedingungslos sein?

Nein. Die Parteien können Bedingungen vereinbaren, soweit diese rechtmäßig sind.

Beendet sie automatisch den Krieg?

Nein. Sie kann nur die militärische Gegenwehr beenden; der rechtliche Konfliktstatus kann fortbestehen.

Dürfen sich ergebende Soldaten angegriffen werden?

Nein, wenn ihre Absicht eindeutig ist und sie keine feindliche Handlung mehr begehen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Waffenstillstand, Kriegsgefangener, Kombattant, humanitäres Völkerrecht.

Vertiefend: Haager Landkriegsordnung bei gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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