Parteiverbot

Parteiverbot ist die verfassungsgerichtliche Feststellung, dass eine politische Partei verfassungswidrig ist und aufgelöst wird. Voraussetzung ist, dass sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zusätzlich muss eine konkrete Möglichkeit bestehen, dass ihr Handeln erfolgreich sein kann. Über das Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Maßgeblich sind Art. 21 Grundgesetz, freiheitliche demokratische Grundordnung und Parteienprivileg. Erläuterungen bietet parteienrecht-faq.de.

Beispiel

Radikale Aussagen einzelner Mitglieder genügen nicht automatisch; Ziele, zurechenbares Verhalten und das politische Gewicht der Partei sind umfassend zu würdigen.

FAQ

Wer kann den Antrag stellen?

Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung; bei einer reinen Landespartei auch die Landesregierung.

Reicht Verfassungsfeindlichkeit?

Nein. Erforderlich ist ein qualifiziertes, potenziell erfolgreiches Vorgehen.

Kann Finanzierung ausgeschlossen werden?

Ja, hierfür besteht ein eigenständiges verfassungsgerichtliches Verfahren.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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