Staatsgewalt
Staatsgewalt ist die rechtlich geordnete Herrschaftsmacht eines Staates über sein Staatsgebiet und die dort lebenden Menschen. Sie gehört neben Staatsvolk und Staatsgebiet zu den klassischen Staatselementen. Im demokratischen Rechtsstaat ist Staatsgewalt nicht schrankenlos: Sie muss verfassungsrechtlich legitimiert sein, wird durch Grundrechte begrenzt und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.
Ausübung
Nach Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird durch Wahlen, Abstimmungen und besondere Organe ausgeübt.
Begrenzung
Die Staatsgewalt ist an Verfassung, Gesetz und Recht gebunden. Grundrechte schützen den Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen.
Beispiel
Ein Parlament erlässt Gesetze, eine Behörde vollzieht sie und ein Gericht kontrolliert ihre Anwendung.
Häufige Fragen
Ist Staatsgewalt dasselbe wie staatliche Willkür?
Nein. Im Rechtsstaat ist sie rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar.
Wer ist Träger der Staatsgewalt?
In der Demokratie ist das Volk ihr Legitimationssubjekt; ausgeübt wird sie durch staatliche Organe.
Verwandte Begriffe
Staatsvolk, Staatsgebiet, Volkssouveränität, Gewaltenteilung. Mehr auf das-grundgesetz.de.
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