|

Relative Revisionsgründe

Relative Revisionsgründe sind Rechtsfehler eines Strafurteils, bei denen eine Aufhebung voraussetzt, dass das Urteil auf der Gesetzesverletzung beruht. Anders als bei den abschließend aufgezählten absoluten Revisionsgründen wird dieser Zusammenhang nicht unwiderlegbar vermutet. Das Revisionsgericht prüft, ob ohne den Fehler möglicherweise anders entschieden worden wäre. Relative Revisionsgründe können Verstöße gegen Verfahrensrecht oder materielles Recht betreffen. Sie müssen in zulässiger Form mit Sach- oder Verfahrensrüge geltend gemacht werden.

Rechtliche Bedeutung

Rechtsgrundlage für die Beruhensprüfung ist § 337 StPO. Es genügt regelmäßig die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses.

Voraussetzungen und Folgen

Bei Verfahrensrügen muss zunächst der Fehler vollständig dargelegt sein. Danach bewertet das Revisionsgericht seine mögliche Auswirkung auf Schuldspruch oder Rechtsfolgen.

Beispiel

Das Gericht lehnt einen Beweisantrag rechtsfehlerhaft ab. Bleibt offen, ob die beantragte Beweiserhebung das Ergebnis hätte beeinflussen können, kann das Urteil darauf beruhen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Beruhen“?

Es muss möglich erscheinen, dass das Urteil ohne den Rechtsfehler anders ausgefallen wäre.

Wer muss die Auswirkung beweisen?

Das Revisionsgericht beurteilt den Zusammenhang anhand des Urteils und des zulässigen Revisionsvortrags.

Sind Fehler der Strafzumessung relativ?

Ja. Ein Rechtsfehler führt nur zur Aufhebung, wenn der Rechtsfolgenausspruch darauf beruhen kann.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Täterschaft

    Täterschaft bezeichnet die strafrechtlich verantwortliche Begehung einer Tat als eigener Täter. Nach § 25 StGB kann eine Straftat allein, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit mehreren begangen werden. Formen der Täterschaft Das Gesetz unterscheidet unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft. Maßgeblich ist häufig, wer das Tatgeschehen beherrscht und die Tat als eigene will. Abgrenzung zur…

  • Tateinheit

    Tateinheit liegt nach § 52 StGB vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften…

  • Strafbarkeit juristischer Personen

    Strafbarkeit juristischer Personen bezeichnet die Frage, ob Unternehmen, Vereine oder andere Verbände selbst wegen Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • |

    Verwerfungsurteil

    Ein Verwerfungsurteil ist eine strafgerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel wegen eines prozessualen Versäumnisses zurückweist, ohne den Tatvorwurf erneut vollständig in der Sache zu prüfen. Typischer Anwendungsfall ist das unentschuldigte Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung nach § 329 StPO. Das Urteil muss die Tatsachen darstellen, welche die Verwerfung tragen, insbesondere Ladung, Ausbleiben und fehlende Entschuldigung….

  • Rechtmäßiges Alternativverhalten

    Rechtmäßiges Alternativverhalten beschreibt die hypothetische Frage, ob der tatbestandliche Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters mit Sicherheit oder jedenfalls nach dem maßgeblichen Beweismaß eingetreten wäre. Besonders bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten begrenzt die Figur die Erfolgszurechnung. Nur wenn gerade die Pflichtverletzung für den Erfolg relevant geworden ist, besteht der erforderliche Pflichtwidrigkeitszusammenhang; bloße abstrakte Regelverstöße genügen…

  • Beschützergarant

    Beschützergarant ist ein Garant, dem der Schutz eines bestimmten Rechtsguts oder einer bestimmten Person vor Gefahren anvertraut ist. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…