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Beschuldigter

Ein Beschuldigter ist eine Person, gegen die ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht und gegen die das Verfahren erkennbar als Verdächtigen geführt wird. Die Beschuldigtenstellung kann durch einen förmlichen Ermittlungsakt oder durch den nach außen hervortretenden Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörden entstehen. Mit ihr sind besondere Verteidigungsrechte verbunden, vor allem das Recht zu schweigen und einen Verteidiger zu befragen.

Beginn der Beschuldigtenstellung

Nicht jede verdächtige Person ist automatisch Beschuldigter. Erforderlich ist regelmäßig, dass die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren gegen sie richtet. Eine förmliche Mitteilung ist dafür nicht zwingend.

Wesentliche Rechte

Der Beschuldigte muss sich nicht selbst belasten und darf zur Sache schweigen. Vor einer Vernehmung ist er über Tatvorwurf und Rechte zu belehren. Er kann einen Verteidiger hinzuziehen und unter gesetzlichen Voraussetzungen Akteneinsicht erhalten.

Bezeichnungen im Verfahrensverlauf

Nach Erhebung der öffentlichen Klage heißt der Beschuldigte Angeschuldigter; nach Eröffnung des Hauptverfahrens Angeklagter. Der Oberbegriff Beschuldigter wird dennoch häufig für alle Stadien verwendet.

Beispiel

Die Polizei lädt eine Person wegen des Verdachts des Betrugs zur Beschuldigtenvernehmung. Sie darf schweigen und vor einer Aussage anwaltlichen Rat einholen.

Häufige Fragen

Muss der Beschuldigte einer polizeilichen Vorladung folgen?

Einer bloßen polizeilichen Ladung zur Beschuldigtenvernehmung muss er grundsätzlich nicht Folge leisten.

Darf Schweigen negativ gewertet werden?

Aus vollständigem Schweigen dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Ist ein Beschuldigter bereits schuldig?

Nein. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verwandte Begriffe

Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft, Durchsuchung, Rechtliches Gehör

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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