Täterschaft

Täterschaft bezeichnet die strafrechtlich verantwortliche Begehung einer Tat als eigener Täter. Nach § 25 StGB kann eine Straftat allein, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit mehreren begangen werden.

Formen der Täterschaft

Das Gesetz unterscheidet unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft. Maßgeblich ist häufig, wer das Tatgeschehen beherrscht und die Tat als eigene will.

Abgrenzung zur Teilnahme

Der Täter begeht die Tat selbst oder als eigene. Anstifter und Gehilfe fördern dagegen die Tat eines anderen. Die Abgrenzung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Wer selbst eine fremde Sache wegnimmt, ist unmittelbarer Täter des Diebstahls. Wer einen anderen als unwissendes Werkzeug einsetzt, kann mittelbarer Täter sein.

Häufige Fragen

Kann es mehrere Täter geben?

Ja. Bei einem gemeinsamen Tatplan und arbeitsteiligem Vorgehen kommt Mittäterschaft in Betracht.

Ist jeder Tatbeitrag Täterschaft?

Nein. Ein untergeordneter Beitrag kann lediglich Beihilfe sein.

Verwandte Begriffe

Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe, Vorsatz. Mehr auf strafrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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