Tateinheit

Tateinheit liegt nach § 52 StGB vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Bei Tateinheit wird grundsätzlich nur auf eine Strafe erkannt, deren Rahmen sich nach der schwersten anwendbaren Vorschrift richtet. Maßgeblich ist eine Handlung im natürlichen oder rechtlichen Sinn.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein einziger Schuss verletzt zwei Menschen und verwirklicht dadurch denselben Straftatbestand mehrfach.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Tateinheit?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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