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Angeklagter

Angeklagter ist der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen die Anwendung im Einzelfall. Eine sorgfältige Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist regelmäßig erforderlich.

Rechtliche Bedeutung

Mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt die Stellung als Angeklagter. Ihm stehen insbesondere rechtliches Gehör, Schweigerecht, Beweisantragsrechte und unter gesetzlichen Voraussetzungen notwendige Verteidigung zu.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Das Gericht lässt die Anklage zur Hauptverhandlung zu; damit wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Angeklagter?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Bewertung, den Fortgang des Strafverfahrens oder die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten.

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Maßnahme oder Verfahrensstand bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafantrag, In dubio pro reo

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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