Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Typischerweise setzen sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsame Kinder oder andere Personen zu Schlusserben des Letztversterbenden. Dadurch erhält der überlebende Partner zunächst den gesamten Nachlass. Die Gestaltung kann jedoch Pflichtteilsansprüche, erbschaftsteuerliche Nachteile und eine erhebliche Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall auslösen.

Typische Gestaltung

In der Einheitslösung wird der überlebende Partner Vollerbe; die Kinder werden erst nach dessen Tod Schlusserben. Davon zu unterscheiden ist die Trennungslösung, bei der Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden. Welche Auslegung gilt, hängt vom Wortlaut und vom Willen der Testierenden ab.

Bindungswirkung und Widerruf

Wechselbezügliche Verfügungen können zu Lebzeiten beider Partner nur unter besonderen Voraussetzungen widerrufen werden. Nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende häufig gebunden. Eine sorgfältige Formulierung von Änderungsbefugnissen ist deshalb wichtig.

Beispiel

Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre beiden Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Stirbt ein Ehegatte, erbt zunächst der andere; die Kinder erben grundsätzlich erst nach dessen Tod.

Häufige Fragen

Ist das Berliner Testament gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Es ist eine gebräuchliche Gestaltung des gemeinschaftlichen Testaments, keine zwingende gesetzliche Standardlösung.

Können Kinder beim ersten Todesfall den Pflichtteil verlangen?

Ja, sofern sie durch die Erbeinsetzung des überlebenden Partners enterbt sind und kein wirksamer Verzicht vorliegt.

Verwandte Begriffe

Testament, Erbe, Schlusserbe, Pflichtteil, Erbvertrag.

Weitere zivilrechtliche Erläuterungen finden sich auf zivilrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kaution

    Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Vertragspartner zur Absicherung möglicher künftiger Ansprüche des anderen erbringt. Besonders verbreitet ist die Mietkaution, die Forderungen des Vermieters etwa wegen Mietrückständen oder Schäden sichern soll. Bei Wohnraum darf sie grundsätzlich höchstens drei monatliche Nettokaltmieten betragen. Geldkautionen muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen und verzinslich anlegen. Nach Vertragsende…

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und die daran bestehenden dinglichen Rechtsverhältnisse verzeichnet werden. Es enthält insbesondere Angaben zum Grundstück, zum Eigentümer sowie zu Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch. Geführt wird es von den Grundbuchämtern. Eintragungen genießen besonderen Vertrauensschutz und sind für Erwerb, Belastung und Prüfung von Immobilienrechten…

  • Abfindung

    Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, mit der Ansprüche oder Nachteile aus der Beendigung eines Rechtsverhältnisses ausgeglichen werden. Besonders häufig ist sie im Arbeitsrecht, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer als Ausgleich eine Zahlung erhält. Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht bei einer Kündigung jedoch nicht. Er kann sich aus Gesetz, Vertrag, Sozialplan, Tarifvertrag,…

  • Außerordentliche Kündigung

    Die außerordentliche Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund, ohne dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Im Arbeitsrecht erfolgt sie meist fristlos. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Seiten die Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann. Sie ist deshalb nur als…

  • Enterbung

    Enterbung ist der Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser kann dazu im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bestimmen, dass eine Person nicht Erbe werden soll, oder sein Vermögen vollständig anderen Erben zuweisen. Nahe Angehörige verlieren dadurch zwar ihre Erbenstellung, können aber häufig weiterhin den Pflichtteil als Geldanspruch…