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Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf Vermögenswerte, die jemand durch den Tod einer anderen Person erwirbt. Erfasst werden insbesondere Erwerbe als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter. Die Steuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Wert des Erwerbs, dem persönlichen Freibetrag, der Steuerklasse und dem Steuersatz. Nahe Angehörige genießen regelmäßig höhere Freibeträge und günstigere Steuersätze. Rechtsgrundlage ist vor allem das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Steuerpflichtiger Erwerb

Ausgangspunkt ist der Wert des erworbenen Vermögens abzüglich abzugsfähiger Nachlassverbindlichkeiten und persönlicher Freibeträge. Für Immobilien, Unternehmen und andere Vermögensarten gelten besondere Bewertungsregeln. Unter Voraussetzungen können zusätzliche Steuerbefreiungen eingreifen.

Steuerklassen und Freibeträge

Die Einordnung hängt vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erwerber ab. Ehegatten, Kinder und andere nahe Angehörige werden günstiger behandelt als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen. Weitere steuerrechtliche Erläuterungen bietet steuerrecht-faq.de.

Beispiel

Ein Kind erbt Geld und eine Immobilie. Für die Berechnung werden die steuerlichen Werte zusammengerechnet, abzugsfähige Schulden berücksichtigt und der persönliche Freibetrag abgezogen. Nur ein verbleibender Betrag unterliegt der Besteuerung.

Häufige Fragen

Muss jeder Erbe Erbschaftsteuer zahlen?

Nein. Bleibt der steuerpflichtige Erwerb unter dem persönlichen Freibetrag oder greift eine Befreiung, fällt keine Steuer an.

Ist eine Erbschaft dem Finanzamt mitzuteilen?

Grundsätzlich bestehen Anzeigepflichten; Ausnahmen können etwa bei amtlicher Kenntnis durch Gerichte oder Notare gelten.

Verwandte Begriffe

Testament, Berliner Testament, Erbe, Schenkungsteuer, Freibetrag.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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