Kaution

Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Vertragspartner zur Absicherung möglicher künftiger Ansprüche des anderen erbringt. Besonders verbreitet ist die Mietkaution, die Forderungen des Vermieters etwa wegen Mietrückständen oder Schäden sichern soll. Bei Wohnraum darf sie grundsätzlich höchstens drei monatliche Nettokaltmieten betragen. Geldkautionen muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen und verzinslich anlegen. Nach Vertragsende ist die Sicherheit nach angemessener Prüfungsfrist abzurechnen.

Mietkaution

Die gesetzlichen Grundregeln enthält § 551 BGB. Der Mieter darf eine Barkaution grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Abweichende Vereinbarungen zu seinem Nachteil sind unwirksam.

Rückzahlung und Verwertung

Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nicht ohne Weiteres dauerhaft behalten. Er erhält jedoch eine angemessene Zeit, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Wegen noch nicht abgerechneter Betriebskosten kann ein angemessener Teil vorläufig zurückbehalten werden.

Beispiel

Bei einer Nettokaltmiete von 800 Euro darf die vereinbarte Wohnraummietkaution grundsätzlich höchstens 2.400 Euro betragen. Der Mieter kann diesen Betrag in drei Raten zahlen.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Kaution für laufende Ausgaben nutzen?

Nein. Eine Geldkaution ist grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.

Muss die Kaution sofort nach Auszug zurückgezahlt werden?

Nicht zwingend. Dem Vermieter steht eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zu.

Verwandte Begriffe

Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Bürgschaft, Sicherheitsleistung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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