Testament
Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der ein Erblasser bestimmt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Er kann insbesondere Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen, Auflagen erteilen oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden und bleibt grundsätzlich widerruflich. Seine Wirksamkeit setzt Testierfähigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Form voraus.
Formen des Testaments
Beim eigenhändigen Testament muss der Erblasser den gesamten Text handschriftlich schreiben und unterschreiben. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar errichtet. Ehegatten können außerdem ein gemeinschaftliches Testament verfassen, etwa das Berliner Testament.
Inhalt und Auslegung
Maßgeblich ist der wirkliche Wille des Erblassers. Unklare Formulierungen können durch Auslegung ergänzt werden. Grenzen ergeben sich unter anderem aus dem Pflichtteilsrecht und gesetzlichen Verboten. Einen Überblick zu zivilrechtlichen Themen bietet zivilrecht-faq.de.
Beispiel
Ein Erblasser schreibt vollständig handschriftlich: „Meine Tochter Anna soll meine alleinige Erbin sein“, versieht die Erklärung mit Ort, Datum und Unterschrift und bewahrt sie sicher auf. Damit kann ein formwirksames eigenhändiges Testament vorliegen.
Häufige Fragen
Kann ein Testament geändert werden?
Ja. Der Erblasser kann ein Einzeltestament grundsätzlich jederzeit widerrufen oder durch ein späteres Testament ersetzen.
Reicht ein ausgedruckter Text mit Unterschrift?
Für ein eigenhändiges Testament grundsätzlich nicht, weil der gesamte Text handschriftlich verfasst sein muss.
Verwandte Begriffe
Berliner Testament, Erbe, Vermächtnis, Pflichtteil, Testierfähigkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
2 Kommentare
Die Kommentare sind geschlossen.