Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer im privaten Lebensbereich vor den wirtschaftlichen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter. Der Versicherer prüft, ob der Anspruch besteht, wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab und stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen frei. Versichert ist nicht jeder verursachte Schaden, sondern nur das in Vertrag und Bedingungen beschriebene Risiko. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen; für grobe Fahrlässigkeit besteht im Haftpflichtrecht grundsätzlich Deckung, soweit keine besondere Klausel eingreift.
Leistungsumfang
Typisch versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden aus alltäglichen privaten Handlungen. Die Versicherung erfüllt damit eine doppelte Funktion: passive Rechtsschutzleistung gegen unbegründete Ansprüche und Freistellung bei begründeter Schadensersatzpflicht.
Versicherte Personen und Risiken
Familientarife können Ehegatten, Partner und Kinder einbeziehen; Alter, Ausbildung und Haushalt können dafür bedeutsam sein. Tierhalter-, Haus- und Grundbesitz-, berufliche oder gewerbliche Risiken sind nur versichert, wenn Bedingungen sie einschließen. Schäden zwischen mitversicherten Personen sind häufig ausgeschlossen.
Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer muss einen Haftpflichtfall unverzüglich melden, wahrheitsgemäß Auskunft geben und darf Ansprüche nicht ohne Abstimmung anerkennen oder befriedigen. Eine Verletzung führt nicht automatisch zur Leistungsfreiheit, sondern nur nach Maßgabe des VVG und der wirksamen Bedingungen.
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer stößt beim privaten Umzug den Fernseher eines Nachbarn um. Der Versicherer prüft zunächst die deliktische Haftung und den Zeitwert. Besteht der Anspruch und greift kein Ausschluss, stellt er den Versicherungsnehmer bis zur Deckungssumme frei.
Häufige Fragen
Ersetzt die Versicherung den Neupreis?
Haftungsrechtlich geschuldet ist regelmäßig der zur Wiederherstellung erforderliche Betrag unter Berücksichtigung des Zeitwerts.
Sind eigene Schäden versichert?
Nein. Die Haftpflichtversicherung betrifft grundsätzlich Ansprüche Dritter.
Was geschieht bei unberechtigter Forderung?
Der Versicherer übernimmt die rechtliche Abwehr im versicherten Umfang.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.