| |

EU-KI-Verordnung (AI Act)

Die EU-KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, ist ein unmittelbar geltendes europäisches Regelwerk für künstliche Intelligenz. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz, verbietet bestimmte besonders grundrechtsgefährdende Praktiken und legt Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme, Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen sowie Sonderregeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck fest. Die Verordnung gilt auch für bestimmte Anbieter außerhalb der Europäischen Union. Ihre Vorschriften werden gestaffelt anwendbar und durch Aufsicht, Marktüberwachung und erhebliche Geldbußen durchgesetzt.

Anwendungsbereich

Erfasst sind Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler und Produkthersteller in den gesetzlich bestimmten Konstellationen. Auch Anbieter aus Drittstaaten können unter die Verordnung fallen, wenn das von einem KI-System erzeugte Ergebnis in der Union verwendet wird. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte rein militärische, wissenschaftliche oder persönliche Tätigkeiten.

Risikobasiertes System

Art. 5 verbietet ausgewählte Praktiken. Hochrisiko-KI wird nach Art. 6 und den Anhängen bestimmt. Weitere Systeme unterliegen vor allem Transparenzpflichten, etwa bei unmittelbarer Interaktion mit Menschen oder synthetischen Inhalten. Für KI-Systeme ohne besondere Risikokategorie verbleiben allgemeine Vorschriften.

Aufsicht und Sanktionen

Marktüberwachungsbehörden können Informationen verlangen, Prüfungen durchführen und Korrekturmaßnahmen anordnen. Bußgeldrahmen richten sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie der Unternehmensgröße. Nationale Zuständigkeiten und europäische Koordination ergänzen sich.

Beispiel

Ein Unternehmen vertreibt in der EU ein KI-System zur biometrischen Kategorisierung. Es muss prüfen, ob die konkrete Funktion verboten, hochriskant oder transparent zu kennzeichnen ist; eine bloße Produktbezeichnung entscheidet dies nicht.

Häufige Fragen

Ist der AI Act eine Richtlinie?

Nein. Er ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar.

Ersetzt er die DSGVO?

Nein. Beide Regelwerke gelten nebeneinander.

Gilt er bereits vollständig?

Nein. Einzelne Kapitel und Pflichten haben unterschiedliche Geltungszeitpunkte.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Gemeinsame Verantwortlichkeit

    Gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor, wenn zwei oder mehr Stellen gemeinsam über Zwecke und wesentliche Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Entscheidend ist die tatsächliche Einflussnahme, nicht die Bezeichnung eines Vertrags. Die Beteiligten müssen transparent festlegen, wer welche Pflichten der DSGVO erfüllt, insbesondere Informations- und Betroffenenrechte. Gegenüber dem Betroffenen bleibt grundsätzlich jeder gemeinsam Verantwortliche ansprechbar; die…

  • |

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind Angaben, deren Verarbeitung wegen ihres erhöhten Gefährdungspotenzials grundsätzlich untersagt ist. Dazu gehören Daten über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie genetische, biometrische und Gesundheitsdaten und Angaben zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn eine ausdrücklich geregelte Ausnahme eingreift und…

  • |

    Integrationsprogramm

    Integrationsprogramm bezeichnet den durch die Zustimmungsgesetze zu den europäischen Verträgen demokratisch festgelegten Umfang und die Richtung der deutschen Mitwirkung an der Europäischen Union. Es bestimmt, welche Hoheitsrechte übertragen sind und innerhalb welcher Grenzen Unionsorgane verbindlich handeln dürfen. Der Begriff macht die europäische Herrschaftsausübung auf eine parlamentarische Ermächtigung rückführbar. Wesentliche Erweiterungen dieses Programms bedürfen erneuter Zustimmung;…

  • |

    Integrationsverantwortung

    Integrationsverantwortung ist die verfassungsrechtliche Pflicht deutscher Staatsorgane, die europäische Integration demokratisch zu gestalten, zu begleiten und innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten zu halten. Besonders Bundestag und Bundesrat müssen wesentliche Integrationsschritte eigenverantwortlich entscheiden, die Tätigkeit der Bundesregierung kontrollieren und auf Kompetenzüberschreitungen von Unionsorganen reagieren. Die Verantwortung folgt aus Demokratieprinzip und Europaklausel des Grundgesetzes. Sie verbietet eine pauschale…

  • |

    Solange-Rechtsprechung

    Solange-Rechtsprechung bezeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen deutschem Grundrechtsschutz und Unionsrecht. Das Gericht verzichtet grundsätzlich auf eine eigene Prüfung am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen im Wesentlichen vergleichbaren wirksamen Grundrechtsschutz gewährleistet. Die Rechtsprechung begründet einen kooperativen Kontrollvorbehalt, hebt den Anwendungsvorrang des Unionsrechts aber nicht pauschal auf…

  • |

    Ultra-vires-Kontrolle

    Ultra-vires-Kontrolle ist die verfassungsgerichtliche Prüfung, ob Organe der Europäischen Union die ihnen von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten offensichtlich und strukturell bedeutsam überschritten haben. Ein solcher Rechtsakt kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland ausnahmsweise unanwendbar sein. Zuvor ist grundsätzlich dem Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit zur Auslegung zu geben. Die Kontrolle schützt das Prinzip…