Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind Angaben, deren Verarbeitung wegen ihres erhöhten Gefährdungspotenzials grundsätzlich untersagt ist. Dazu gehören Daten über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie genetische, biometrische und Gesundheitsdaten und Angaben zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn eine ausdrücklich geregelte Ausnahme eingreift und angemessene Schutzmaßnahmen bestehen.
Rechtliche Bedeutung
Artikel 9 DSGVO bildet ein Regel-Ausnahme-System: Neben einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6 muss regelmäßig zusätzlich ein Erlaubnistatbestand für die sensible Datenart vorliegen. Maßgeblich sind Artikel 4 Nummer 15 und Artikel 9 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Abgrenzung
Nicht jede vertrauliche Information gehört zu dieser Gruppe. Bankdaten oder Anschriften sind personenbezogen, aber nicht allein deshalb besondere Kategorien im Sinne des Artikels 9 DSGVO.
Beispiel
Ein Krankenhaus darf Gesundheitsdaten zur medizinischen Behandlung verarbeiten, muss dabei jedoch besondere technische und organisatorische Schutzvorkehrungen treffen.
FAQ
Sind Gesundheitsdaten immer besonders geschützt?
Ja. Auch einzelne Angaben zu Diagnose, Therapie oder Gesundheitszustand fallen grundsätzlich unter den besonderen Schutz.
Genügt eine normale Einwilligung?
Nein. Soweit die Einwilligung die Ausnahme begründet, muss sie sich ausdrücklich auf die sensiblen Daten und den konkreten Zweck beziehen.
Gehören Strafdaten dazu?
Nein. Daten über Straftaten werden gesondert durch Artikel 10 DSGVO geschützt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.