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Integrationsprogramm

Integrationsprogramm bezeichnet den durch die Zustimmungsgesetze zu den europäischen Verträgen demokratisch festgelegten Umfang und die Richtung der deutschen Mitwirkung an der Europäischen Union. Es bestimmt, welche Hoheitsrechte übertragen sind und innerhalb welcher Grenzen Unionsorgane verbindlich handeln dürfen. Der Begriff macht die europäische Herrschaftsausübung auf eine parlamentarische Ermächtigung rückführbar. Wesentliche Erweiterungen dieses Programms bedürfen erneuter Zustimmung; eigenmächtige Kompetenzänderungen durch Unionsorgane sind davon nicht gedeckt.

Demokratische Ermächtigung

Das Integrationsprogramm konkretisiert begrenzte Einzelermächtigung, Integrationsverantwortung und Übertragung von Hoheitsrechten. Erläuterungen bietet europarecht-faq.de.

Beispiel

Übernimmt die Union eine neue zentrale Aufgabe, die von den geltenden Verträgen nicht umfasst ist, kann eine Vertragsänderung mit parlamentarischer Zustimmung nötig werden.

FAQ

Wo wird das Programm festgelegt?

In den Verträgen und den deutschen Zustimmungsgesetzen.

Darf es dynamisch ausgelegt werden?

Ja, aber nicht grenzenlos über die erteilte Ermächtigung hinaus.

Wer schützt seine Grenzen?

Parlamente, Bundesregierung, EuGH und unter engen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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