|

Recht auf menschliches Eingreifen

Das Recht auf menschliches Eingreifen ist eine Schutzgarantie bei bestimmten ausschließlich automatisierten Entscheidungen nach der DSGVO. Stützt der Verantwortliche eine rechtlich oder ähnlich erheblich wirkende Entscheidung auf einen Vertrag oder die ausdrückliche Einwilligung, muss die betroffene Person wenigstens verlangen können, dass ein Mensch den Vorgang tatsächlich überprüft. Dazu gehören die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten. Eine bloße Bestätigung des automatischen Ergebnisses genügt nicht.

Anwendungsbereich

Das Recht gehört zu den Schutzmaßnahmen des Art. 22 Abs. 3 DSGVO. Es setzt eine ausschließlich automatisierte Entscheidung voraus, die auf Vertragserforderlichkeit oder ausdrücklicher Einwilligung beruht.

Anforderungen an die menschliche Prüfung

Echte Entscheidungskompetenz

Der Prüfer muss das Ergebnis ändern können, die verwendeten Daten und wesentlichen Faktoren verstehen und den Einwand unvoreingenommen bewerten. Eine Person, die maschinelle Vorschläge stets übernimmt, übt keine wirksame Kontrolle aus.

Standpunkt und Anfechtung

Der Betroffene muss relevante Umstände vortragen und eine erneute Entscheidung erreichen können. Informationspflichten über Logik, Tragweite und angestrebte Auswirkungen ermöglichen erst eine sachgerechte Anfechtung.

Beispiel

Ein Kreditportal lehnt einen Antrag allein anhand eines Algorithmus ab. Der Antragsteller verlangt eine menschliche Prüfung und weist auf ein fehlerhaft zugeordnetes Einkommen hin. Ein befugter Mitarbeiter muss den Fall neu bewerten und darf nicht nur die Computerentscheidung bestätigen.

Häufige Fragen

Besteht das Recht bei jedem Profiling?

Nein. Profiling allein genügt nicht; erforderlich ist der besondere Entscheidungsfall des Art. 22 DSGVO.

Muss ein Mensch die Entscheidung immer treffen?

Nicht zwingend von Anfang an. Auf Verlangen muss aber eine echte menschliche Überprüfung möglich sein.

Kann die Entscheidung unverändert bleiben?

Ja, sofern der Prüfer die Einwände ernsthaft bewertet und selbstverantwortlich entscheidet.

Rechtsquelle

Maßgeblich ist Art. 22 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Mehrwertsteuersystemrichtlinie

    Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union. Sie harmonisiert insbesondere Steuergegenstand, Steuerpflichtigenbegriff, Leistungsort, Bemessungsgrundlage, Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug und Grundzüge der Steuersätze. Deutschland setzt ihre Vorgaben vor allem im Umsatzsteuergesetz um. Nationale Vorschriften sind richtlinienkonform auszulegen. Ist eine hinreichend bestimmte und unbedingte Richtlinienbestimmung nicht fristgerecht umgesetzt, kann sich der Steuerpflichtige unter…

  • | | |

    Negativer SCHUFA-Eintrag

    Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist ein gespeicherter Hinweis auf eine nachteilige Zahlungserfahrung oder sonstige bonitätsrelevante Tatsache, die die Kreditwürdigkeitsbewertung einer Person beeinträchtigen kann. Zulässig ist die Speicherung und Übermittlung nur auf einer tragfähigen datenschutzrechtlichen Grundlage, insbesondere bei erforderlicher Interessenabwägung nach Art. 6 DSGVO und unter Beachtung spezieller Voraussetzungen für Forderungsdaten. Unrichtige, unzulässig übermittelte oder nicht mehr…

  • Unionsrechtskonforme Auslegung

    Unionsrechtskonforme Auslegung verpflichtet nationale Gerichte und Behörden, innerstaatliches Recht soweit möglich im Einklang mit Zielen und Wortlaut des Unionsrechts auszulegen. Bedeutung Die konkrete Reichweite ergibt sich aus den Verträgen, dem jeweiligen Rechtsakt und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Beispiel Eine nationale Stelle prüft die einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben, bevor sie eine Entscheidung trifft. Häufige…

  • |

    Europäisches Nachlasszeugnis

    Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein unionsrechtlicher Nachweis für grenzüberschreitende Erbfälle. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern mit unmittelbaren Rechten, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Rechtsstellung oder Befugnisse in anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen. Das Zeugnis wurde durch die Europäische Erbrechtsverordnung geschaffen und entfaltet seine Wirkungen grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren. Rechtliche Bedeutung Es tritt nicht an die Stelle nationaler Nachweisdokumente…

  • |

    Datenminimierung

    Datenminimierung verlangt, dass personenbezogene Daten dem Verarbeitungszweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt sind. Der Verantwortliche muss daher prüfen, ob weniger Daten, geringere Genauigkeit, kürzere Reichweite oder eine anonyme beziehungsweise pseudonyme Lösung den Zweck ebenso erreicht. Der Grundsatz betrifft Auswahl, Umfang, Detaillierung und Zugänglichkeit der Daten. Er gilt von der Planung eines…

  • | | |

    Marktüberwachung

    Marktüberwachung ist die behördliche Kontrolle, ob Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, die geltenden Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllen. Sie umfasst Prüfungen, Auskunfts- und Unterlagenverlangen, Probenahmen sowie Maßnahmen gegen nichtkonforme oder gefährliche Produkte. Zuständige Behörden können insbesondere Verkaufsverbote, Rücknahmen und Rückrufe anordnen. Das europäische Marktüberwachungsrecht koordiniert nationale Stellen und Informationssysteme, damit Risiken grenzüberschreitend erkannt und…