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Profiling

Profiling ist nach der DSGVO jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, mit der persönliche Aspekte einer natürlichen Person bewertet werden. Erfasst sind insbesondere Analysen oder Vorhersagen zu Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel. Profiling ist nicht generell verboten, benötigt aber eine tragfähige Rechtsgrundlage und muss Datenschutzgrundsätze wahren. Zusätzliche Grenzen gelten, wenn daraus eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit erheblicher Wirkung entsteht.

Begriff und Voraussetzungen

Art. 4 Nr. 4 DSGVO verlangt eine automatisierte Verarbeitung, die personenbezogene Daten zur Bewertung persönlicher Aspekte verwendet. Eine bloße statistische Auswertung ohne Personenbezug ist kein Profiling.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Rechtsgrundlage und Transparenz

Der Verantwortliche benötigt eine Rechtsgrundlage und muss insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Transparenz beachten. Je nach Risiko kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein.

Abgrenzung zu Art. 22 DSGVO

Nicht jedes Profiling ist eine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO. Das besondere Verbot setzt zusätzlich eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung voraus.

Beispiel

Ein Onlinehändler wertet Käufe und Klickverhalten aus, um die Zahlungswahrscheinlichkeit einzelner Kunden vorherzusagen. Das ist Profiling. Lehnt ein System daraufhin ohne menschliche Prüfung einen Vertrag ab, kann zusätzlich Art. 22 DSGVO eingreifen.

Häufige Fragen

Ist personalisierte Werbung Profiling?

Häufig ja, wenn automatisiert personenbezogene Merkmale oder Interessen bewertet werden.

Braucht Profiling immer eine Einwilligung?

Nein. Je nach Verarbeitung kommen auch andere Rechtsgrundlagen in Betracht; besondere Daten und Werbewidersprüche sind gesondert zu prüfen.

Welche Rechte bestehen?

Betroffene können insbesondere Information, Auskunft, Berichtigung und unter den jeweiligen Voraussetzungen Widerspruch oder Löschung verlangen.

Rechtsquelle

Siehe Art. 4 Nr. 4, 13 bis 15, 21 und 22 der Datenschutz-Grundverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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