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Nutzersperre nach dem DSA

Eine Nutzersperre nach dem DSA ist die zeitlich angemessene Aussetzung eines Plattformdienstes für einen Nutzer, der häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt. Vor der Sperre muss die Online-Plattform grundsätzlich warnen und im Einzelfall Schwere, Häufigkeit, Folgen und Absicht des Missbrauchs bewerten. Die Regeln und mögliche Sperrdauer müssen klar in den Nutzungsbedingungen stehen. Art. 23 DSA verlangt damit ein abgestuftes, verhältnismäßiges Vorgehen und gestattet keine schematische Dauersperre.

Voraussetzungen

Der Nutzer muss häufig Inhalte bereitgestellt haben, deren Rechtswidrigkeit offensichtlich ist. Die Online-Plattform berücksichtigt absolute Zahl, Verhältnis zur Gesamtnutzung, Schwere der Verstöße und erkennbare Absicht.

Verfahren

Vorherige Warnung

Grundsätzlich ist der Nutzer vor einer Aussetzung zu warnen. Dadurch erhält er Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern und Fehlzuordnungen aufzuzeigen.

Angemessene Dauer

Die Sperre muss zeitlich angemessen sein. Dauer und Kriterien sind in den Nutzungsbedingungen klar und detailliert zu erläutern; die Entscheidung unterliegt der Begründungspflicht nach dem DSA.

Rechtsschutz

Der Betroffene kann grundsätzlich das interne Beschwerdemanagementsystem, eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle oder ein Gericht anrufen.

Beispiel

Ein Händler stellt nach mehreren begründeten Warnungen wiederholt eindeutig gefälschte Markenware ein. Die Plattform bewertet Häufigkeit, Reichweite und Vorsatz und sperrt den Dienst für einen begrenzten Zeitraum.

Häufige Fragen

Genügt ein einzelner Verstoß?

Für Art. 23 Abs. 1 grundsätzlich nicht; verlangt wird eine häufige Bereitstellung offensichtlich rechtswidriger Inhalte.

Ist eine Warnung immer erforderlich?

Grundsätzlich ja. Sonderfälle und andere gesetzliche oder vertragliche Sperrgründe sind gesondert zu prüfen.

Darf die Sperre unbefristet sein?

Art. 23 verlangt eine angemessene Aussetzung; eine dauerhafte Beendigung benötigt eine eigenständige Grundlage.

Quelle

Art. 23 Abs. 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) 2022/2065.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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