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Lex Aquilia

Die Lex Aquilia ist ein römisches Gesetz über bestimmte rechtswidrige Vermögensschädigungen und ein wichtiger Ausgangspunkt der Entwicklung des Deliktsrechts. Ihre überlieferten Regelungen betreffen insbesondere die Tötung fremder Sklaven oder bestimmter Nutztiere sowie Beschädigungen anderer Sachen. Die römischen Juristen erweitern und präzisieren den Anwendungsbereich durch Auslegung und ergänzende Klagen. Maßgeblich werden Fragen von Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schadenszurechnung. Die historische Haftung darf jedoch nicht mit dem heutigen allgemeinen Schadensersatzrecht gleichgesetzt werden.

Schädigung und juristische Fortbildung

Gaius erläutert die Haftung nach den Kapiteln des Gesetzes. Bei der Tötung erfasster Lebewesen wird an den höchsten Wert des vergangenen Jahres angeknüpft; andere Sachschäden folgen einer gesonderten Bewertungsregel. Ausgangspunkt sind unmittelbare körperliche Schädigungen. Ergänzende Klagen ermöglichen später den Umgang mit weiteren Sachverhalten. Die Einbeziehung von Sklaven beruht auf der damaligen Rechtsordnung und beschreibt keine heutige rechtliche Wertung.

Beispiel

Ein Täter tötet schuldhaft das Zugtier eines anderen. Nach den einschlägigen historischen Regeln kann der Eigentümer eine aquilische Klage erheben. Die Bemessung knüpft dabei nicht einfach an einen heutigen Marktwert im Zeitpunkt der Tötung an.

FAQ

Ist die Lex Aquilia heute geltendes Recht?

Nein. Ihre Bedeutung liegt in der Rechtsgeschichte und in der Entwicklung späterer Haftungsmodelle.

Ging es nur um vorsätzliches Verhalten?

Die juristische Auslegung erfasst auch schuldhafte Nachlässigkeit.

War jedes heutige Schadensbild erfasst?

Nein. Der ursprüngliche Tatbestand war enger und wurde durch Auslegung sowie ergänzende Klagen fortgebildet.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Corpus Iuris Civilis · Rechtsgeschichte · Kausalität · Vorsatz

Quellen und weiterführende Informationen

Gaius, Institutionen, Buch 3

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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