Actio tutelae
Die Actio tutelae ist die römischrechtliche Klage aus der Verwaltung einer Vormundschaft. Mit der direkten Klage konnte der frühere Mündel nach Ende der maßgeblichen Verwaltung insbesondere Rechenschaft, Herausgabe des verwalteten Vermögens und Ersatz für pflichtwidrige Verwaltung verlangen. Eine Gegenklage ermöglichte dem Vormund die Verfolgung berechtigter eigener Ansprüche. Die Klage gehört zur Geschichte des Vormundschaftsrechts und ist von Verfahren zur Entfernung eines verdächtigen Vormunds während laufender Verwaltung zu unterscheiden.
Rechenschaft über die Verwaltung
Justinians Institutionen beschreiben die Rechenschaft des Vormunds im Tutela-Verfahren nach Eintritt der Pubertät. Die Actio tutelae wird zu den Klagen nach Treu und Glauben gerechnet. Zeitpunkt, Umfang und Haftung sind anhand der historischen Rechtsordnung zu bestimmen; heutige Vormundspflichten richten sich nach geltendem Recht.
Beispiel
Ein römischer Vormund verwaltet das Vermögen eines Mündels. Nach Abschluss der Vormundschaft fehlt ein Teil des Vermögens. Der frühere Mündel verlangt Abrechnung und Ersatz einer pflichtwidrigen Verwendung.
FAQ
Wozu dient die direkte Klage?
Zur Verfolgung der Ansprüche des Mündels aus der Vormundschaftsverwaltung.
Ist die Entfernung des Vormunds dasselbe Verfahren?
Nein. Das Vorgehen gegen einen verdächtigen Vormund ist gesondert zu beurteilen.
Regelt die Actio tutelae heutige Vormundschaften?
Nein. Sie ist ein historisches Institut.
Verwandte Begriffe
Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Corpus Iuris Civilis · Anspruch · Familienrecht
Quellen und weiterführende Informationen
Justinian, Institutionen, Buch 1 · Justinian, Institutionen, Buch 4 · Familienrecht heute: Überblick
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