Abmahnung
Die Abmahnung ist die förmliche Beanstandung eines konkreten Pflichtverstoßes verbunden mit der Aufforderung, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen oder vertragsgemäß zu handeln. Im Arbeitsrecht warnt der Arbeitgeber regelmäßig davor, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung drohen. Die Abmahnung erfüllt damit Hinweis-, Rüge- und Warnfunktion. Auch außerhalb des Arbeitsrechts kommt sie vor, etwa im Miet-, Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Inhalt einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
Der Pflichtverstoß muss so konkret beschrieben werden, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, welches Verhalten beanstandet wird. Außerdem muss die Vertragswidrigkeit gerügt und für den Wiederholungsfall eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses deutlich gemacht werden.
Bedeutung für die Kündigung
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist regelmäßig eine einschlägige Abmahnung erforderlich, wenn eine Verhaltensänderung erwartet werden kann. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder erkennbar fehlender Änderungsbereitschaft kann sie entbehrlich sein.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer kommt trotz eindeutiger Arbeitszeitregelung wiederholt unentschuldigt zu spät. Der Arbeitgeber beschreibt den Vorfall mit Datum und Uhrzeit und warnt vor einer Kündigung bei Wiederholung.
Häufige Fragen
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Grundsätzlich nicht, doch die Schriftform erleichtert Nachweis und Dokumentation.
Kann der Arbeitnehmer eine Entfernung verlangen?
Ja, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachen enthält, unverhältnismäßig ist oder sonst seine Rechte verletzt.
Verwandte Begriffe
Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Pflichtverletzung, Personalakte.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.