Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Vertragspartners, wird aber erst mit ihrem Zugang wirksam. Je nach Vertrag und gesetzlicher Regelung kann sie ordentlich unter Einhaltung einer Frist oder außerordentlich aus wichtigem Grund erfolgen. Besondere Vorschriften gelten etwa für Arbeits-, Miet-, Darlehens- und Versicherungsverträge.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung beendet das Rechtsverhältnis nach Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung ermöglicht eine vorzeitige Beendigung, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung bis zum regulären Ende unzumutbar ist. Häufig verlangt das Gesetz zuvor eine Abmahnung oder Fristsetzung.

Form, Frist und Zugang

Ob Schriftform erforderlich ist, richtet sich nach Gesetz oder Vertrag. Entscheidend ist regelmäßig, wann die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann. Mehr zu zivilrechtlichen Grundfragen bietet zivilrecht-faq.de.

Beispiel

Ein Mieter wirft ein Kündigungsschreiben am frühen Abend in den Briefkasten des Vermieters. Der Zugang kann erst am nächsten Tag anzunehmen sein, wenn mit einer Leerung am selben Abend nicht mehr zu rechnen war.

Häufige Fragen

Muss eine Kündigung begründet werden?

Nicht immer. Eine Begründung ist aber erforderlich, wenn das Gesetz oder der Vertrag sie verlangt, insbesondere bei bestimmten außerordentlichen Kündigungen.

Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?

Nach ihrem Zugang grundsätzlich nur mit Zustimmung des Empfängers.

Verwandte Begriffe

Willenserklärung, Zugang, Frist, Vertrag, Abmahnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Zivilprozess

    Zivilprozess ist das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung oder Abwehr privatrechtlicher Ansprüche. Er wird grundsätzlich durch Klage eingeleitet und folgt im Regelfall dem Beibringungsgrundsatz: Die Parteien tragen Tatsachen und Beweismittel vor. Zentrale Rechtsquelle ist die Zivilprozessordnung. Bedeutung und Voraussetzungen Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht und dem konkreten Einzelfall. Maßgebliche Vorschriften, Fristen und…

  • |

    Mehrbedarf

    Mehrbedarf ist ein regelmäßig oder über längere Zeit anfallender zusätzlicher Unterhaltsbedarf, der im pauschalen laufenden Unterhalt nicht oder nicht vollständig enthalten ist. Beim Kindesunterhalt können hierzu etwa dauerhafte Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung, einer besonderen Förderung oder einer angemessenen Betreuung gehören. Anders als Sonderbedarf ist Mehrbedarf vorhersehbar und fortlaufend. Er muss sachlich gerechtfertigt sein und…

  • | |

    Reisepreisminderung

    Die Reisepreisminderung ist die gesetzliche Herabsetzung des vereinbarten Preises einer Pauschalreise für die Dauer eines Reisemangels. Nach § 651m BGB vermindert sich der Preis in dem Verhältnis, in dem der tatsächliche Wert der mangelhaften Reise hinter dem Wert einer vertragsgemäßen Reise zurückbleibt. Die Minderung entsteht kraft Gesetzes; eine bereits erfolgte Überzahlung ist zu erstatten. Ihre…

  • Gütertrennung

    Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem die Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt bleiben und bei Beendigung der Ehe grundsätzlich kein Zugewinnausgleich stattfindet. Sie muss durch notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart oder kann als gesetzliche Folge bestimmter güterrechtlicher Entscheidungen eintreten. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden. Erb- und…

  • Bedürftigkeit

    Bedürftigkeit bedeutet im Unterhaltsrecht, dass ein Berechtigter seinen angemessenen Lebensbedarf nicht oder nicht vollständig aus eigenen Einkünften und seinem zumutbar einsetzbaren Vermögen decken kann. Sie ist regelmäßig Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs. Welche Einkünfte, Vermögenswerte und Erwerbsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind, hängt von der Unterhaltsart ab. Wer seine Bedürftigkeit pflichtwidrig selbst herbeiführt oder eine zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, muss…