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Äquivalenzgrundsatz

Äquivalenzgrundsatz verlangt, dass nationale Verfahrensregeln für Ansprüche aus Unionsrecht nicht ungünstiger ausgestaltet oder angewandt werden als für vergleichbare innerstaatliche Ansprüche. Er begrenzt die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten, solange das Unionsrecht keine abschließenden Regeln vorgibt. Vergleichbar sind Rechtsbehelfe nach Gegenstand, Rechtsgrund und wesentlichen Merkmalen. Der Grundsatz garantiert keine jeweils günstigste nationale Regel, sondern verhindert eine Benachteiligung unionsrechtlich begründeter Rechte.

Rechtliche Einordnung

Der Äquivalenzgrundsatz steht neben dem Effektivitätsgrundsatz. Beide sichern die gerichtliche Durchsetzung von Unionsrecht in den nationalen Rechtsordnungen.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu bestimmen sind die unionsrechtliche Klage, eine wirklich vergleichbare innerstaatliche Klage und die maßgeblichen Verfahrensregeln einschließlich Fristen, Kosten und Prüfungsumfang.

Rechtsfolge

Eine diskriminierende nationale Regel darf nicht zulasten des Unionsrechts angewandt werden. Das nationale Gericht muss eine gleichwertige Behandlung gewährleisten.

Beispiel

Für unionsrechtliche Erstattungsansprüche gilt eine kürzere Klagefrist als für in Zweck und Struktur vergleichbare nationale Ansprüche. Dies kann den Äquivalenzgrundsatz verletzen.

Häufige Fragen

Verlangt der Grundsatz identische Verfahren?

Nein. Er verlangt Gleichwertigkeit für tatsächlich vergleichbare Ansprüche.

Was ist der Vergleichsmaßstab?

Gegenstand, Rechtsgrund und wesentliche Verfahrensmerkmale der nationalen Rechtsbehelfe.

Gilt zusätzlich der Effektivitätsgrundsatz?

Ja. Auch gleich behandelte Regeln dürfen die Durchsetzung von Unionsrecht nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschweren.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Europarecht, EU-Richtlinie, Sekundärrecht der Europäischen Union. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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