Gebühr
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die als Gegenleistung für eine konkrete öffentliche Leistung oder die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird. Sie unterscheidet sich von der Steuer durch ihren Leistungsbezug und vom Beitrag durch ihren Bezug zur tatsächlichen Nutzung. Gebühren können Benutzungsgebühren oder Verwaltungsgebühren sein. Grundlage sind gesetzliche Regelungen und häufig kommunale Gebührensatzungen.
Funktion und Voraussetzungen
Die Gebühr muss nach einem zulässigen Maßstab berechnet werden und darf grundsätzlich nicht außer Verhältnis zu Kosten und Leistungsbezug stehen.
Beispiel
Eine Gemeinde erhebt für die Nutzung ihrer Wasserversorgung eine Benutzungsgebühr.
Häufige Fragen
Ist eine Gebühr immer kostendeckend?
Die zulässige Kostenorientierung richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und Rechtsprechung.
Verwandte Begriffe
Abgabe, Benutzungsgebühr, Verwaltungsgebühr, Kommunalabgabenrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.