Archipelstaat

Ein Archipelstaat ist ein Staat, der vollständig aus einem oder mehreren Archipelen besteht und weitere Inseln umfassen kann. Nach dem Seerechtsübereinkommen darf er bestimmte äußerste Inselpunkte durch gerade Archipelbasislinien verbinden. Die eingeschlossenen Gewässer gelten als Archipelgewässer, über die der Staat Souveränität ausübt. Diese besondere Rechtsstellung ist an geografische Voraussetzungen gebunden und wird durch Durchfahrtsrechte fremder Schiffe und Luftfahrzeuge sowie weitere seevölkerrechtliche Pflichten begrenzt.

Archipelbasislinien

Die Linien müssen die Hauptinseln und ein Gebiet einschließen, bei dem Wasser- und Landflächen in einem vorgeschriebenen Verhältnis stehen. Sie dürfen den allgemeinen Verlauf des Archipels nicht erheblich verfälschen.

Durchfahrtsrechte

Fremde Schiffe genießen grundsätzlich friedliche Durchfahrt; auf festgelegten Routen kann das Recht der Archipelpassage gelten. Verwandt sind Basislinie, Territorialgewässer, friedliche Durchfahrt und Seevölkerrecht.

Beispiel

Ein Inselstaat verbindet seine weit außen gelegenen Hauptinseln mit zulässigen geraden Linien. Die dazwischenliegenden Gewässer werden dadurch Archipelgewässer, ohne dass fremde Durchfahrtsrechte vollständig entfallen.

FAQ

Ist jeder Staat mit Inseln ein Archipelstaat?

Nein. Ein Festlandsstaat mit vorgelagerten Inseln erfüllt die besondere Definition grundsätzlich nicht.

Sind Archipelgewässer innere Gewässer?

Sie bilden eine eigene Kategorie mit besonderen Durchfahrtsrechten.

Wie wirkt Art. 25 GG?

Grundlagen zur innerstaatlichen Bedeutung des Völkerrechts erläutert das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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