Territorialgewässer

Territorialgewässer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für das Küstenmeer, einen an die inneren Gewässer anschließenden Meeresstreifen, über den der Küstenstaat grundsätzlich Souveränität ausübt. Nach dem Seerechtsübereinkommen darf seine Breite höchstens zwölf Seemeilen ab den Basislinien betragen. Die Souveränität erstreckt sich auf Luftraum, Meeresboden und Untergrund. Sie wird insbesondere durch das Recht fremder Schiffe auf friedliche Durchfahrt begrenzt.

Hoheitsgewalt des Küstenstaats

Der Küstenstaat kann Schifffahrt, Sicherheit, Zoll und Umweltschutz regeln. Seine Vorschriften müssen mit dem Seevölkerrecht vereinbar sein und dürfen die friedliche Durchfahrt nicht willkürlich vereiteln.

Friedliche Durchfahrt

Die Durchfahrt ist friedlich, solange sie Frieden, Ordnung oder Sicherheit des Küstenstaats nicht beeinträchtigt. Sie muss grundsätzlich zügig erfolgen. Abzugrenzen sind die ausschließliche Wirtschaftszone, die Hohe See und der Festlandsockel.

Beispiel

Ein ausländisches Frachtschiff durchquert das Küstenmeer ohne Hafenaufenthalt. Solange es keine verbotenen Tätigkeiten ausübt, darf es sich grundsätzlich auf friedliche Durchfahrt berufen.

FAQ

Sind zwölf Seemeilen zwingend?

Nein. Es handelt sich um die völkerrechtliche Höchstbreite.

Darf ein U-Boot getaucht passieren?

Bei friedlicher Durchfahrt muss es grundsätzlich aufgetaucht fahren und seine Flagge zeigen.

Ist das Küstenmeer Teil des Staatsgebiets?

Der Küstenstaat übt dort territoriale Souveränität aus, begrenzt durch das Völkerrecht. Grundlagen erläutert das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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