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Normenhierarchie

Die Normenhierarchie beschreibt das Rangverhältnis verschiedener Rechtsnormen. Eine rangniedrigere Norm darf einer ranghöheren Norm grundsätzlich nicht widersprechen. Im deutschen Recht steht das Grundgesetz über Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen; Landesrecht muss insbesondere mit dem Grundgesetz und vorrangigem Bundesrecht vereinbar sein. Innerhalb der Europäischen Union beeinflusst außerdem der Anwendungsvorrang des Unionsrechts die Rechtsanwendung. Die Rangordnung bestimmt, welche Norm bei einem Widerspruch maßgeblich ist und wie Konflikte rechtlich aufzulösen sind.

Rangstufen

Zur Hierarchie gehören insbesondere Verfassungsrecht, Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen. Artikel 31 GG bestimmt: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Beispiel

Eine kommunale Satzung ist unwirksam, soweit sie gegen ein höherrangiges Gesetz verstößt.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie richten sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung und dem konkreten Anwendungsfall.

Warum ist der Begriff wichtig?

Er bestimmt Rechte, Verfahren und mögliche Rechtsfolgen.

Verwandte Begriffe

Rechtsbehelf, Grundgesetz, Rechtskraft

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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