Abgabe

Eine Abgabe ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die ein Hoheitsträger aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erhebt. Der Begriff umfasst vor allem Steuern, Gebühren und Beiträge, kann aber je nach Rechtsgebiet weitere Abgabenarten einschließen. Abgaben dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben oder dem Ausgleich besonderer Vorteile und Kosten. Ihre Erhebung muss dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechen und darf nicht ohne eine hinreichende Rechtsgrundlage erfolgen.

Funktion und Voraussetzungen

Steuern werden regelmäßig ohne individuelle Gegenleistung erhoben, Gebühren knüpfen an eine konkrete öffentliche Leistung an und Beiträge an besondere Vorteile oder Kostenlagen.

Beispiel

Für die Nutzung einer kommunalen Sporthalle zahlt ein Benutzer eine Benutzungsgebühr; diese ist eine Abgabe.

Häufige Fragen

Sind Geldbußen ebenfalls Abgaben?

Nein. Geldbußen sind Sanktionen und haben einen anderen rechtlichen Zweck.

Verwandte Begriffe

Abgabenrecht, Steuerrecht, Gebühr, Beitrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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