Steuerfindungsrecht
Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern.
Funktion und Voraussetzungen
Welche Ebene eine Steuer einführen darf, richtet sich nach den Finanzverfassungsregeln des Grundgesetzes und besonderen Ermächtigungen.
Beispiel
Ein Landesgesetz ermächtigt Gemeinden, eine örtliche Aufwandsteuer durch Satzung zu erheben.
Häufige Fragen
Können Gemeinden jede Steuer erfinden?
Nein. Kommunale Steuern benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen die Kompetenzordnung beachten.
Verwandte Begriffe
Steuerrecht, Abgabenrecht, Örtliche Aufwandsteuer, Kommunalabgabenrecht
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