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Steuerfindungsrecht

Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern.

Funktion und Voraussetzungen

Welche Ebene eine Steuer einführen darf, richtet sich nach den Finanzverfassungsregeln des Grundgesetzes und besonderen Ermächtigungen.

Beispiel

Ein Landesgesetz ermächtigt Gemeinden, eine örtliche Aufwandsteuer durch Satzung zu erheben.

Häufige Fragen

Können Gemeinden jede Steuer erfinden?

Nein. Kommunale Steuern benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen die Kompetenzordnung beachten.

Verwandte Begriffe

Steuerrecht, Abgabenrecht, Örtliche Aufwandsteuer, Kommunalabgabenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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