Capitulare de villis
Das Capitulare de villis ist eine karolingische Verwaltungsanordnung aus dem späten 8. oder frühen 9. Jahrhundert für königliche Güter und deren Amtsträger. Es enthält detaillierte Vorgaben zur Bewirtschaftung, Vorratshaltung, Rechnungslegung, Rechtspflege und Versorgung des Hofes. Die Quelle wird meist Karl dem Großen zugerechnet. Sie ist kein allgemeines Landwirtschaftsgesetz, sondern ein Herrschaftsinstrument zur geordneten Nutzung und Kontrolle königlicher Besitzungen.
Historische Einordnung
Das Kapitular gehört in den Zusammenhang karolingischer Reichsverwaltung. Seine zahlreichen Einzelanweisungen sollten Erträge sichern, Missbrauch begrenzen und die Versorgung reisender Herrschaft gewährleisten.
Rechtliche Bedeutung
Rechtlich bemerkenswert sind Pflichten der Verwalter zur Rechenschaft, zur sorgfältigen Bestandsführung und zur Durchsetzung königlicher Anordnungen auf den Gütern.
Beispiel
Ein Gutsverwalter musste Einnahmen und Vorräte erfassen und durfte königliches Eigentum nicht eigenmächtig verwenden.
Häufige Fragen
Regelte es alle Bauernhöfe?
Nein. Sein unmittelbarer Adressatenkreis waren Verwalter königlicher Güter.
Ist die Pflanzenliste ein Gesetzbuch?
Nein. Sie ist Teil konkreter Bewirtschaftungsvorgaben und keine moderne Kodifikation.
Warum ist die Quelle bedeutsam?
Sie gibt seltene Einblicke in Verwaltung, Wirtschaft und Herrschaftspraxis der Karolinger.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.