|

Reichskammergericht

Das Reichskammergericht war eines der beiden höchsten Gerichte des Heiligen Römischen Reichs. Es wurde 1495 im Zuge der Reichsreform errichtet und entschied vor allem über Streitigkeiten zwischen Reichsständen, Landfriedensbrüche sowie Rechtsmittel gegen Urteile territorialer Gerichte. Das Gericht war vom Kaiser organisatorisch teilweise verselbständigt und trug wesentlich zur Professionalisierung der Rechtsprechung und zur Rezeption des römischen Rechts bei. Es bestand bis 1806.

Entstehung und Stellung

Das Reichskammergericht entstand 1495 im Rahmen der Reichsreform. Neben dem kaiserlichen Reichshofrat bildete es die oberste Gerichtsbarkeit des Heiligen Römischen Reichs. Seine Besetzung und Finanzierung beruhten wesentlich auf der Mitwirkung der Reichsstände.

Zuständigkeit und Verfahren

Das Gericht behandelte unter anderem zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Reichsständen, öffentlich-rechtliche Konflikte und Rechtsmittel gegen Urteile territorialer Gerichte. Das überwiegend schriftliche Verfahren wurde von ausgebildeten Juristen geführt und förderte die Entwicklung einer professionellen Rechtsprechung.

Bedeutung für die Rechtsentwicklung

Die Rechtsprechung des Reichskammergerichts stärkte das Gemeine Recht und die Rezeption des römischen Rechts. Dadurch wirkte das Gericht über die Grenzen einzelner Territorien hinaus auf eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung hin.

Beispiel

Hielt eine Partei die Entscheidung eines territorialen Obergerichts für rechtsfehlerhaft, konnte sie unter bestimmten Voraussetzungen das Reichskammergericht anrufen. Dieses prüfte die Sache nach den für das Reich geltenden Verfahrens- und Rechtsgrundsätzen.

Häufige Fragen

Wo hatte das Reichskammergericht seinen Sitz?

Der Sitz wechselte mehrfach. Von 1693 bis zu seiner Auflösung befand sich das Gericht in Wetzlar.

Wann endete das Reichskammergericht?

Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reichs wurde auch das Reichskammergericht 1806 aufgelöst.

Verwandte Begriffe

Rechtsgeschichte, Heiliges Römisches Reich, Gemeines Recht, Rezeption des römischen Rechts, Reichsgericht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Actio communi dividundo

    Die Actio communi dividundo war im römischen Recht die Klage zur Aufhebung einer Gemeinschaft an einer Sache. Sie ermöglichte die Teilung gemeinsamen Eigentums auch dann, wenn keine Gesellschaft bestand. Der Richter konnte einzelne Gegenstände oder Grundstücksteile einem Beteiligten zuweisen und Wertunterschiede durch Geldzahlungen ausgleichen. Außerdem konnten Nutzungen und notwendige Aufwendungen unter den Teilhabern abgerechnet werden….

  • |

    Petition of Right

    Die Petition of Right ist eine englische Verfassungsurkunde von 1628, mit der das Parlament gegenüber König Karl I. bestehende Rechtsbindungen bekräftigte. Sie wandte sich insbesondere gegen Abgaben ohne parlamentarische Bewilligung, willkürliche Haft, erzwungene Einquartierung und den unzulässigen Einsatz kriegsrechtlicher Verfahren. Die königliche Zustimmung sollte diese Forderungen rechtlich absichern. Die Urkunde gehört zur Geschichte der Begrenzung…

  • Empirische Rechtsforschung

    Empirische Rechtsforschung untersucht Recht mit systematischen Methoden der Datenerhebung und -auswertung. Sie fragt, wie Normen angewendet werden, welche Wirkungen Gesetze entfalten, wie Gerichte entscheiden und wie Bürger oder Organisationen Recht wahrnehmen und nutzen. Verwendet werden quantitative und qualitative Verfahren wie Statistiken, Aktenanalysen, Befragungen, Interviews, Beobachtungen und Experimente. Sie ergänzt die normative Rechtswissenschaft, ersetzt aber nicht…

  • |

    Unerträglichkeitsformel

    Unerträglichkeitsformel Unerträglichkeitsformel bezeichnet den Teil der Radbruchschen Formel, nach dem ein positives Gesetz seine Rechtsqualität verliert, wenn sein Widerspruch zur Gerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreicht. Die Schwelle liegt bewusst sehr hoch, damit Rechtssicherheit grundsätzlich Vorrang behält. Die Formel reagiert auf extremes gesetzliches Unrecht und erlaubt Gerichten ausnahmsweise, einer formal gültigen Norm die Anwendung zu versagen….

  • |

    Rezeption des römischen Rechts

    Rezeption des römischen Rechts bezeichnet die Aufnahme und wissenschaftliche Verarbeitung des römischen Rechts in den europäischen Rechtsordnungen seit dem Mittelalter. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen. Bedeutung Er…

  • |

    Pignus

    Pignus bezeichnet im römischen Recht eine Pfandsicherung, bei der eine Sache grundsätzlich ohne Eigentumsübertragung dem Gläubiger übergeben wird. Sie dient der Sicherung einer Forderung und berechtigt unter den maßgeblichen Voraussetzungen zur Verwertung. Der Begriff kann daneben den mit der Übergabe verbundenen Pfandvertrag bezeichnen. Nach Erledigung des Sicherungszwecks ist die Sache grundsätzlich zurückzugeben. Die historische Ausgestaltung…