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Deutschlandvertrag

Der Deutschlandvertrag ist die gebräuchliche Bezeichnung für den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten. Er wurde 1952 unterzeichnet, durch die Pariser Verträge von 1954 geändert und trat am 5. Mai 1955 in Kraft. Der Vertrag beendete das Besatzungsstatut und verlieh der Bundesrepublik grundsätzlich die volle Macht eines souveränen Staates. Alliierte Vorbehaltsrechte hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzem blieben jedoch bestehen.

Historische Einordnung

Der Vertrag gehörte zur Westintegration der Bundesrepublik und stand in engem Zusammenhang mit NATO-Beitritt, Stationierungsfragen und weiteren Überleitungsregelungen.

Rechtliche Bedeutung

Souveränität wurde weitgehend hergestellt, aber nicht vollständig von der ungelösten deutschen Frage getrennt. Die Drei Mächte behielten besondere Verantwortlichkeiten.

Beispiel

Die Bundesregierung konnte nach 1955 Außenbeziehungen grundsätzlich eigenständig gestalten, während gesamtdeutsche und Berliner Fragen besonderen Vorbehalten unterlagen.

Häufige Fragen

Ist der Deutschlandvertrag ein Friedensvertrag?

Nein. Er ordnete das Verhältnis zu den Westmächten, ersetzte aber keinen abschließenden Friedensvertrag.

Wann wurde er wirksam?

In geänderter Fassung am 5. Mai 1955.

Was änderte sich praktisch?

Das Besatzungsregime endete und die Bundesrepublik erhielt weitreichende staatliche Handlungsfreiheit.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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