Dritte Lesung

Dritte Lesung bezeichnet die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs vor der Schlussabstimmung im Bundestag. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist damit für demokratische Willensbildung, Verantwortlichkeit und staatliche Kontrolle besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung.

Voraussetzungen und Folgen

Sie konzentriert sich auf die endgültige politische Entscheidung; Änderungsanträge sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig

Beispiel

Nach der Schlussdebatte stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf insgesamt ab

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff geregelt?

Maßgeblich sind je nach Gegenstand das Grundgesetz, Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der beteiligten Verfassungsorgane.

Warum ist der Begriff verfassungsrechtlich bedeutsam?

Er ordnet demokratische Entscheidungsverfahren und sichert Verantwortlichkeit, Transparenz oder gegenseitige Kontrolle staatlicher Organe.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Streik

    Streik ist die planmäßige, gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung mehrerer Arbeitnehmer zur Durchsetzung eines tariflich regelbaren Ziels. Ein rechtmäßiger Arbeitskampf wird grundsätzlich von einer Gewerkschaft getragen, wahrt die Friedenspflicht und ist verhältnismäßig. Während des Streiks ruhen die Hauptleistungspflichten; der Arbeitgeber schuldet für die ausgefallene Arbeit regelmäßig keine Vergütung. Rechtliche Bedeutung Das Streikrecht wird aus Art. 9 Abs. 3…

  • Verfassungsorgantreue

    Verfassungsorgantreue bezeichnet die Pflicht oberster Staatsorgane, ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen unter gegenseitiger Rücksichtnahme auszuüben. Sie folgt aus dem Grundsatz loyaler Zusammenarbeit innerhalb der Verfassungsordnung und begrenzt eine formal zulässige Machtausübung, wenn diese die Funktionsfähigkeit eines anderen Organs vereiteln würde. Die Pflicht schafft keine neuen Zuständigkeiten, beeinflusst aber Verfahren, Informationsaustausch und die Lösung institutioneller Konflikte zwischen Bundestag,…

  • |

    Mittelbarer Grundrechtseingriff

    Ein mittelbarer Grundrechtseingriff ist eine staatlich verursachte Beeinträchtigung, die nicht unmittelbar beim Grundrechtsträger eintritt, sondern über weitere Umstände, Entscheidungen Dritter oder wirtschaftliche Anreize vermittelt wird. Auch solche Wirkungen können dem Staat zugerechnet werden, wenn sie vorhersehbar, gezielt oder von erheblichem Gewicht sind. Der Begriff verhindert, dass grundrechtlicher Schutz allein wegen einer mehrstufigen Wirkungsweise staatlicher Maßnahmen…

  • Parlamentarisches Fragerecht

    Parlamentarisches Fragerecht ist das Recht eines Abgeordneten und des Bundestages, von der Bundesregierung Auskünfte zu verlangen. Es dient der parlamentarischen Kontrolle, der öffentlichen Meinungsbildung und der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung des Parlaments. Die Bundesregierung muss Fragen grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Grenzen können sich insbesondere aus Grundrechten Dritter, Staatswohl, Geheimschutz und dem geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ergeben….

  • Verfassungsändernde Mehrheit

    Verfassungsändernde Mehrheit bezeichnet die qualifizierte Mehrheit, die für eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der…

  • | |

    Verfassungsbeschwerde einer juristischen Person

    Eine juristische Person kann Verfassungsbeschwerde erheben, soweit ein Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist. Für inländische juristische Personen folgt dies aus Artikel 19 Absatz 3 GG. Entscheidend ist, ob die betroffene Freiheit kollektiv ausgeübt werden kann und die Organisation eine grundrechtstypische Gefährdungslage aufweist. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich nicht grundrechtsberechtigt; Ausnahmen…